Beschluss – Nr. 1
der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“ e. V.
vom 17. Oktober 2021
1. Die Mitgliederversammlung bestätigt:
1.1. den Geschäfts- und Kassenbericht des Vorstandes, den Bericht des
Hauptkassierers Energie, den Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2019
und 2020 und erteilt auf dieser Grundlage dem Geschäftsführenden
Vorstand des Vereins für die Jahre 2019 und 2020 Entlastung.
1.2. den Haushaltsplan 2020 und 2021 für den Verein und Energie.
2. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass:
2.1. die Funktionen im Erweiterten Vorstand
• Berater*in für Rechtsfragen
• Hauptkassierer*in Energie
bei der nächsten Satzungsänderung gestrichen werden sollen. Deshalb werden diese bei der Neuwahl des Erweiterten Vorstand nicht besetzt.
2.2. die finanziellen Mittel 2020 und 2021 sind vorrangig einzusetzen:
• zur Begleichung der finanziellen Verpflichtungen des Vereins,
• für die Werterhaltung der Anlage mit notwendigen Ausgaben für Material sowie notwendigen Arbeitsleistungen von Fremdfirmen.
2.3. die Arbeit des Vorstandes und die Aktivitäten der Mitglieder des Vereins sind im Jahr 2020 und 2021 zu richten auf:
• die Durchführung von Gartenbesichtigungen zum Erhalt und
Sicherung der Kleingartenanlage durch eine vertragsgerechte
Nutzung der Parzellen;
• die Durchführung von Arbeitseinsätzen zum Erhalt der Verkehrssicherheit, Sauberkeit und Instandhaltung in unserer Kleingartenanlage.
Ende des Beschlusses
Beschluss – Nr. 2
der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“ e. V.
vom 17. Oktober 2021
1. Auf Grundlage des § 5 Ziffer 1 der Satzung des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“
e.V. beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag zum Bezirksverband der Gartenfreunde
Pankow e.V. pro Parzelle 70.00 Euro für die Jahre 2020 bis 2022.
2. Auf Grundlage des § 5 Ziffer 1 der Satzung des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“
e.V. beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag für den Verein pro Parzelle und Monat
7,21 Euro für die Jahre 2020 bis 2022.
3. Auf Grundlage des § 3 Ziffer 1 der Satzung des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“
e.V. beträgt die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder unverändert 25,00 Euro im Jahr
2020 bis 2022.
4. Für die Jahre 2020 bis 2022 werden gemäß § 5 Ziffer 1 der Satzung des
Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“ e.V. – 6 – zu leistende Pflicht-Arbeitsstunden
pro Parzelle/Jahr festgelegt. Für nicht geleistete Pflicht-Arbeitsstunden ist ein
Geldbetrag in Höhe von 17,50 Euro pro Stunde an den Verein zu zahlen. Unterpächter,
die 75 Jahre und älter sind, werden von Pflichtstunden und Ersatzleistungen freigestellt.
5. Auf Grundlage des § 5 Ziffer 3 der Satzung des KGV „Am Koppelgraben“ e.V. wird die
Höhe der Mahngebühr ab 01.01.2022 auf 4,50 EUR festgelegt.
Ende des Beschlusses