Wege- und Parkordnung

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Wege- und Parkordnung des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“ e.V.vom 01.04.2011

§1 Allgemeines

Als Beitrag zur Erhaltung und Verschönerung unserer Kleingartenanlage sowie in Wahrnehmung unserer gemeinsamen Verantwortung für die Einhaltung des Generalpachtvertrages zwischen den Grundstückseigentümern und dem Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. gibt sich der Kleingartenverein „Am Koppelgraben e.V.“ die nachstehende Ordnung.

§2 Parken von Kraftfahrzeugen, Parkausweis

  1. Auf den Wegen der Kleingartenanlage gilt ein eingeschränktes Halteverbot.
  2. Das Parken von Kraftfahrzeugen in der Kleingartenanlage ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen 1 – 4, bei Vorliegen des entsprechenden Parkausweises, gestattet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf der Parzelle und auf den Wegen ist nicht gestattet.
  3. Der Parkausweis wird vom Vorstand des Vereins ausgegeben. Er ist während des Parkens deutlich sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Die Gültigkeit des Parkausweises ist jederzeit widerrufbar. Für Gäste, Handwerker, Dienstleister usw. werden keine Parkausweise ausgegeben.
  4. Das Reparieren und Waschen von Kraftfahrzeugen im Bereich der Kleingartenanlagen ist untersagt.
  5. Auf den Parkflächen 1 – 4 sind ausreichend Stellplätze vorhanden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Reservierungen sind nicht erlaubt.

§3 Schrankenanlage

Die Schranken sind ständig verschlossen zu halten. Dazu wird jedem Unterpächter die Möglichkeit gegeben, Schlüssel käuflich beim Vorstand zu erwerben.

§4 Das Befahren der Anlage

Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nur zum unverzüglichen Be- und Entladen gestattet. Das Befahren der Anlage mittels Kraftfahrzeugen aller Art ist für Besucher und Gäste nicht gestattet. Jeder Unterpächter ist für seine Besucher und Gäste verantwortlich. Ausnahmen sind beim Vorstand zu beantragen (z.B. Körperbehinderung). In der Anlage gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

§5 Wege

Die Hauptwege sind Sackgassen und können nicht durchgehend befahren werden. Die Wege sind durch die Anlieger anteilig sauber zu halten und zu mähen. Schutt, Baustoffe und andere Gegenstände sowie pflanzliche Abfälle und sonstiger Unrat dürfen nicht auf den Wegen abgelagert werden. Lässt sich eine Zwischenlagerung nicht vermeiden, so ist diese ausreichend zu kennzeichnen und innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen. Ein Durchgang ist jederzeit freizuhalten. Hunde sind innerhalb der Koloniewege an der Leine zu halten (Leinenlänge max. 2 m) und deren Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.

§6 Ruhe

Die Ruhezeiten sind zu beachten.

§7Haftung

Der Verein haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die sich auf den Wegen und auf den Parkflächen 1 – 4 der Kleingartenanlage „Am Koppelgraben e.V.“ ereignen. Verursacht ein Unterpächter durch Befahren der Anlage und Parkflächen Beschädigungen am Eigentum anderer, haftet er als Verursacher. Das betrifft auch Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die in seinem Auftrag handeln. Der Verursacher ist zum Schadensersatz und zur Beseitigung des Schadens verpflichtet.

§8 Verstöße

Zuwiderhandlungen gegen diese Festlegungen werden wie Verstöße gegen den Unterpachtvertrag/Gartenordnung behandelt und wie folgt geahndet: Eine Aufforderung zum Unterlassen des Befahrens/ Abstellens (erfolgt mündlich oder durch Hinweiszettel am Kfz), Vorsprache beim Vorstand und schriftliche Abmahnung, Antrag auf Ausschluss als Vereinsmitglied an die Mitgliederversammlung, Antrag an den Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Pankow e.V. zur Kündigung des Unterpachtvertrages entsprechend §§ 8 und 9 Bundeskleingartengesetz.

§9 Wintermonate

In den Wintermonaten werden die Wege innerhalb der Anlage nicht geräumt und gestreut. Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.

§10 Schlussbestimmungen

Die Vorstandsmitglieder kontrollieren die Einhaltung der Wege- und Parkordnung. Sie sind gegenüber den Unterpächtern weisungsberechtigt. Der Verein ist zur Durchsetzung der Parkordnung verpflichtet. Der Verein kann nach Abstimmung mit dem Zwischenpächter Ergänzungen und spezifische Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Parkordnung in seiner Kleingartenanlage beschließen, sofern sie ihr nicht widersprechen.

Die Wege- und Parkordnung wurde in der Sitzung des gVorstandes des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“ e. V. am 01.04.2011 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ersetzt ab sofort die Wege- und Parkordnung vom 28. Januar 1993.